Auslaufstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz

16. April 2021 / Christa Muth

Die Universität Stuttgart schreibt mehrere sechsmonatige Auslaufstipendien nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz aus.

Voraussetzung:

  • der Beginn der Dissertation darf nicht länger zurückliegen als drei Jahre
  • die Dissertation soll innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden

Dotierung:

  • 1.500 Euro/Monat für sechs Monate
  • ein Familienzuschlag kann bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen gewährt werden

Erforderliche Unterlagen:

  • Antragsformular
  • maximal 3seitiger Arbeits- und Zeitplan
  • Lebenslauf
  • beglaubigte Kopien von Zeugnissen
  • Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
  • Kopie des Annahmeschreibens als Doktorand*in der Fakultät 

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen und Hinweise

Hinweis:

Ein Beschäftigungsverhältnis an der Universität Stuttgart neben dem Stipendium ist nur unter besonderen Bedingungen möglich. Eine anschließende Weiterbeschäftigung im Rahmen des Promotionsprojektes ist nicht zulässig.

Auswahlverfahren:

Die Auswahl erfolgt durch die zentrale Vergabekommission der Universität Stuttgart auf der Grundlage der Stellungnahme der Fachkommissionen der Fakultäten.

Einreichung der Bewerbungsunterlagen:

Die kompletten Unterlagen sind unterschrieben einmal in Papierform zu senden an:

Universität Stuttgart
z.Hd. Herrn Roth
Graduierten-Akademie
Pfaffenwaldring 5c
70569 Stuttgart

und einmal zu einem PDF zusammengefasst an:
lgf-stipendien@gradus.uni-stuttgart.de

 

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